Gewaltentrennung

In absolutistischen Monarchien lag alle Macht in Händen des Monarchen. Das war den sogenannten Aufklärern zuwider. Sie forderten die Trennung von Legislative, Exekutive und Judikative (Jurisdiktion) - die vielgerühmte Gewaltentrennung. Auch die Bundesverfassung der Republik Österreich ist danach konzipiert. Die 3 Gewalten sollen unabhängig voneinander sein. Sie sind die Säulen, auf die der Staat aufbaut.

Säulen

Doch die Justiz ist nur bedingt unabhängig. Die Richter werden vom Justizministerium (Exekutive) bzw. vom Bundespräsidenten (ebenfalls Exekutive) ernannt. Und Legislative/Exekutive pflegen Urteile der Gerichte nach Belieben zu ignoreren, siehe Pensionsalter und Ortstafeln. Aber auch die Exekutive ist nicht unabhängig. Der Bundespräsident (Exekutive) wird zwar vom Volk gewählt, er hat aber praktisch nur Repräsentationsaufgaben. Formal bestimmt er die Regierung, doch praktisch wird die Regierung vom Nationalrat bestimmt, da dieser mit einfacher Mehrheit die Regierung absetzen kann (Misstrauensantrag). Sogar die Politiker sprechen offen aus, dass mit den Nationalratswahlen die Regierung gewählt (bzw. abgewählt) wird.

Wahlplakat

Das beliebte Säulenmodell müsste man daher anders zeichnen:

Säulen

Das System ließe sich weitgehend reparieren, wenn der Nationalrat nur mit 2/3-Mehrheit oder besser 3/4-Mehrheit oder noch besser überhaupt nicht die Regierung absetzen könnte. Dann bliebe nur noch das Problem mit der Jurisdiktion.

Aber ebensogut könnte man in Frage stellen, ob die Gewaltentrennung denn überhaupt einen Sinn macht. Ist es nicht besser, wenn für die Umsetzung eines Gesetzes derjenige sorgt, der es entworfen hat, der also am besten weiß, was er sich dabei gedacht hat? Und ist es nicht besser, wenn Gerichtsurteile, wo es auf die Auslegung von Gesetzen ankommt, von demjenigen gefällt werden, der am besten weiß, wie sie gemeint sind, weil er sie selbst formuliert hat? Wenn Formulierung und Auslegung in unterschiedlichen Händen liegen, kommt es zu den absurdesten Auslegungen, weil jeder Richter bestrebt ist, so zu entscheiden, wie er es für richtig hält und nicht wie andere es für richtig halten.

⇖ Politik Übersicht

⇖⇖ Home