Instrumente der Scheindemokratie in Österreich

Volksabstimmungen

In Österreich gab es bisher 2 Volksabstimmungen:

  1. am 05.11.1978 über die Inbetriebnahme des AKW Zwentendorf. Weil die Volksabstimmung anders ausging, als die Regierung gedacht hatte, gab es in Österreich nie wieder eine Volksabstimmung außer...
  2. am 12.06.1994 über den EU-Beitritt. Diese Volksabstimmung hätte sich die Regierung gerne erspart (s.o.), aber sie war durch die Verfassung vorgeschrieben. Damit die Abstimmung im Sinne der Regierung ausging, ließ sie millionenteure Werbecampagnen laufen und machte unzählige falsche Versprechungen (Stichwort Ederer-Tausender).

Volksbegehren

Ein Volksbegehren bewirkt (im Ggs. zu Ungarn z.B.) in Österreich nur, dass das Gesetz im Nationalrat behandelt wird. Wenn die Nationalratsmehrheit dagegen ist, passiert weiter nichts. Wenn die NR-Mehrheit aber dafür ist, ist das Volksbegehren überflüssig, weil schon ein Initiativantrag von 5 Nationalratsabgeordneten ausreicht um eine Abstimmung über eine gewünschte Gesetzesänderung zu erwingen. Das geht sogar leichter, als ein Volksbegehren herbeizuführen, denn dafür sind 8 NR-Abgeordnete (oder 10000 Unterschriften) erforderlich.

Volksbegehren
2 Möglichkeiten um eine Behandlung im Nationalrat herbeizuführen. Oben: 5 Abgeordnete stellen einen Initiativantrag. Unten: 8 Abgeordete starten ein Volksbegehren, und wenn 100000 Unterschriften gesammelt wurden, ist das gleiche erreicht wie oben.

Wahlen

Mit Ausnahme der Bundespräsidentenwahl kann man nur wählen zwischen Parteien. Unabhängige darf man nicht wählen.

Parteien - verbotene, gleiche, noch gleichere

Manche Parteien sind verboten (Verbotsgesetz). Die meisten anderen haben es aber kaum leichter, denn um in den Nationalrat zu kommen, muss eine Partei die 4%-Hürde überspringen. Das ist für eine nicht im Nationalrat vertretene Partei sehr schwierig, weil niemand damit rechnet, dass sie die Hürde schafft. Eine Stimme für so eine Partei gilt als "verloren". Die Konsequenz ist, dass die Partei die Hürde erst recht nicht schafft. Zudem genehmigen sich die im NR vertretenen Parteien den Vorteil, sich die Wahlwerbung vom Staat bezahlen zu lassen - zusätzlich zur Parteienförderung, die ebenfalls den im NR vertretenen Parteien vorbehalten ist.

Mandate ohne Stimmen

Die Mandate werden nicht nach Stimmen vergeben, sondern über seltsame Berechnungsverfahren, die rein zufällig die großen Parteien bevorzugen.

Beispiel Europawahl 2009 (vorläufiges Endergebnis laut BMI 2009-06-08, berücksichtigt sind nur die gültigen Stimmen):

Partei% StimmenDifferenz zu 2004Mandate
ÖVP29,7-3,06 (+/-0)
SPÖ23,8-9,55 (-2)
Martin17,9+3,93 (+1)
FPÖ13,1+6,82 (+1)
Grüne9,5-3,41 (-1)
BZÖ4,7-0,10 (+/-0)
KPÖ0,7+0,70 (+/-0)
Junge Liberale0,7+0,60 (+/-0)

Rechnen wir das mal nach. Zu vergeben sind 17 Mandate. D.h. mit 100%/17 = 5,88% der Stimmen hat man ein Mandat sicher. Damit bekommt die ÖVP mindestens 5 Mandate, die SPÖ mindestens 4, Martin mindestens 3, die FPÖ mindestens 2 und die Grünen mindestens 1. Bleiben noch 2 Mandate zu vergeben. Rechnen wir nun die schon vergebenen Mandate weg:

Partei% Stimmenim ersten Analyseschritt vergebene Mandate% Stimmen für diese MandateRest % Stimmen
ÖVP29,755 x 5,880,2882
SPÖ23,844 x 5,880,2706
Martin17,933 x 5,880,2529
FPÖ13,122 x 5,881,3352
Grüne9,511 x 5,883,6176
BZÖ4,7004,7
KPÖ0,7000,7
Junge Liberale0,7000,7

Verteilen wir die Restmandate nach den Reststimmen, dann müsste das erste Restmandat an das BZÖ gehen und das zweite an die Grünen.

Tatsächlich bekommen haben die Restmandate aber die beiden Großparteien. 0,2706 Stimmenprozent für eine Großpartei zählen also mehr als 3,6176 Stimmenprozent für eine Kleinpartei!

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