Wer auf der linken Straßenseite geht, kann die Fahrzeuge, die sich auf ihn zubewegen, besser sehen und ihnen daher zuverlässiger ausweichen. Was viele aber nicht wissen, ist, dass nicht der Fußgänger ausweichen muss, sondern das Fahrzeug. Wenn der Fahrzeuglenker nicht sicher ausweichen kann, muss er ggf. anhalten. Daher muss der Fahrzeuglenker den Fußgänger möglichst frühzeitig vor dem Aufeinandertreffen sehen. Ob der Fußgänger das Fahrzeug sieht, ist dabei irrelevant.
Der Autofahrer sieht erstmals den Fußgänger.
Wenn Autofahrer und Fußgänger sich aufeinander zubewegen, bleibt dem Autofahrer weniger Zeit und Strecke zum Reagieren (Ausweichen oder Anhalten).
Wenn Autofahrer und Fußgänger sich in selber Richtung bewegen, bleibt dem Autofahrer mehr Zeit und Strecke zum Reagieren.
Weiterer Nachteil des Linksgehgebots: Inlineskater, die ja geschwindigkeitsmäßig eher den Radfahrern als den Fußgängern nahekommen, aber außer auf Radfahranlagen als Fußgänger gelten, sind per Gesetz zu Geisterfahrern verdammt.
Sonderfall Kurven: In unübersichtlichen Kurven geht man besser außen.
Im Kurveninneren ist der Weg kürzer, doch man wird nicht gesehen.
Fazit: Auf welcher Straßenseite zu gehen ist, sollte nicht gesetzlich vorgeschrieben sein, sondern situationsabhängig entschieden werden. Die gesetzliche Regelung ist im Normalfall genau verkehrt.