Dass man beim "Schrägparken" aus Platzspargründen besser möglichst gerade (im rechten Winkel zum Fahrbahnrand) parkt, habe ich hier illustriert. In Thal bei Graz ist man sich dessen bewusst:
Tafel am Parkplatz bei einem Gasthaus in Thal
Doch halt, da ist was faul! Da steht "nur mit Frontseite zur Wand einparken". Besser ist es aber genau andersrum.
Wer kennt das nicht: Man sieht beim Ausparken den Fließverkehr nicht, weil die neben einem parkenden Autos die Sicht behindern.
Wenn man mit der Front voran ausparkt, überblickt man den Fließverkehr besser.
Das setzt aber voraus, dass man vorher mit dem Heck voran eingeparkt hat. Viele scheuen sich davor. Zu Unrecht, denn mit Hilfe der Außenspiegel kann man den Seitenabstand sicherer bestimmen, als wenn man vorwärts einparkt.
Dasselbe gilt natürlich auch bei Haus- und Garageneinfahrten usw. Wenn man mit dem Heck voran hineinfährt, braucht man weder beim Hinein- noch beim nachherigen Herausfahren einen Einweiser.
Nachtrag: Während ich glaube, dass die Anweisung in Thal nur unglücklich formuliert ist, besteht im folgenden Fall kein Zweifel an der Absichtlichkeit:
Tafel am Stadtplatz im Zentrum von Steyregg
Der Grund ist wohl, dass das eine Kurzparkzone ist und die Polizisten beim Kontrollieren der Parkuhren den Gehsteig nicht verlassen möchten. Man muss eben auch die Sicherheit der Polizisten berücksichtigen. Das ist allerdings ein Sonderfall.