Warum Rechtsfahrordnung und Rechtsvorrang nicht zusammenpassen

  1. Bei Rechtsfahrgebot sieht man den Linkskommenden früher als den Rechtskommenden.

    Rechtsvorrang
    Wenn neben der Straße die Sicht durch Gebäude, parkende Autos, Vegetation etc. versperrt ist, sieht man den Rechtskommenden erst knapp vorm Einfahren in die Kreuzung.

    Rechtsvorrang
    Der verfügbare Anhalteweg ist sehr kurz.

    Linkssvorrang
    Einen Linkskommenden würde man viel früher erkennen.

    Linksvorrang
    Der verfügbare Anhalteweg bei Linksvorrang wäre deutlich länger.

  2. Nachrangtafeln an Kreisverkehren

    Rechtsvorrang
    Rechtsvorrang erfordert eine Nachrangtafel an allen Einfahrten in den Kreisverkehr.

    Linksvorrang
    Bei Linksvorrang haben die im Kreisverkehr fahrenden automatisch Vorrang, und die Nachrangtafeln erübrigen sich.

  3. Nachrangtafeln an Autobahn- und sonstigen Auffahrten

    Autobahnkleeblatt
    Alle diese Tafeln würde man sich mit Linksvorrang ersparen.

  4. Der Beifahrer behindert den Blick nach rechts (siehe Usenet-Posting <38f77eca.1172546@news.dagegen.org> von G. H. Wrodnigg).

Mir ist nur 1 Vorteil der derzeitigen Regelung eingefallen:

Verkehrszeichen "Vorrangstraße&quote;
Zusatztafel für besonderen Verlauf
Auf einer Kreuzung, wo eine Vorrangstraße eine Kurve macht, hat der auf der Vorrangstraße von rechts Kommende und ihrem Verlauf Folgende automatisch Vorrang gegenüber einem auf der Vorrangstraße von Links kommenden und geradeaus Fahrenden. Wenn die Vorrangregeln geändert würden, müsste also die Regel explizit hinzukommen, dass jemand, der einer Vorrangstraße folgt, Vorrang hat gegenüber jemandem, der sie verlässt.

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